Allgemeines

Ich führe eine reine Privat- und Selbstzahler-Praxis. Meine ärztlichen Leistungen rechne ich nach der GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte) über eine seriöse Verrechnungsstelle ab.

Sowohl private Krankenversicherungen als auch Beihilfestellen erstatten in aller Regel die in Rechnung gestellten Gebührenziffern und Steigerungssätze. Sollte im Ausnahmefall eine Ziffer nicht erstattet worden sein, sprechen Sie mich bitte darauf an; ich helfe Ihnen gerne.

Behandlung von gesetzlich versicherten Patienten

Viele meiner Patienten sind gesetzlich versichert und lassen sich bei unterschiedlichsten Problemen beraten: sei es für eine Zweitmeinung vor einer anstehenden Operation, um einen neuen Impuls bei chronischen Erkrankungen zu bekommen oder einfach nur die Möglichkeit mit Zeit die eigene Erkrankung zu besprechen. Sie sind herzlich willkommen!

Die Kosten der Behandlung müssen Sie in der Regel selbst tragen. Durch eine enge Kooperation mit niedergelassenen KV-Vertragsärzten und die eigene Tätigkeit im Medizinischen Versorgungszentrum kann ich die entstehenden Kosten für Sie (z.B. für Röntgen- und MRT-Diagnostik, Heilmittelverordnungen) jedoch deutlich reduzieren.

Eine Musterabrechnung für eine Erstkonsultation gesetzlich versicherter Patienten finden Sie hier.

Beispielrechnung

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